Das Bundeswirtschaftsministerium hat am 10. Februar die Antragstellung für die sogenannte Überbrückungshilfe III freigeschaltet. Ab dem 15. Februar soll die Auszahlung der Abschlagszahlungen von bis zu 100.000 Euro monatlich starten.
Alle Unternehmen mit weniger als 750 Millionen Euro Jahresumsatz und einem Umsatzeinbruch in einem Monat im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 um mindestens 30 Prozent können die gestaffelten Fixkostenzuschüsse für diesen Monat erhalten. Je nach Höhe des Umsatzeinbruches werden 40, 60 oder 90 Prozent der Fixkosten erstattet bis zu einer maximalen Höhe von 1,5 Millionen Euro bzw. 3 Millionen Euro für Verbundunternehmen.
Weitere Informationen zu den finanziellen Hilfen gibt es hier: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/ueberbrueckungshilfe-iii-1852752