Zum 1. Januar 2018 tritt ein neues Reiserecht in Kraft, das zum 1. Juli 2018 umgesetzt wird. Tourismusorganisationen müssen rechtzeitig prüfen, was sich für sie ändert. Dazu gehört die Handlungsform, unter die sie im Rahmen des neuen Rechts künftig fallen – Reiseveranstalter, Reisevermittler oder als sogenannter Vermittler verbundener Reiseleistungen – und ihre Tätigkeit den neuen gesetzlichen Vorgaben anpassen.
So bringt das künftig geltende Reiserecht eine Reihe neuer Informationspflichten gegenüber dem Reisenden, bei deren Nichtbeachtung die Gefahr für die Tourismusorganisationen besteht, ungewollt in die Veranstalterhaftung zu geraten. Es gilt darüber hinaus auch zu prüfen, ob es sich bei den von Tourismusorganisationen dargestellten Angeboten um Pauschalen handelt oder um eine neu eingeführte Reiseform, die „verbundene Reiseleistung“.
Der DTV (Deutscher Tourismus Verband) hat hierzu einen Praxisleitfaden entwickelt, der über diesen Link abrufbar ist. Darüber hinaus stellt der Deutsche Reise Verband (DRV) Erklärvideos zur Verfügung, die aus Reisebüro- und Vermittlersicht interessant sind. Weitere Informationen stellt der Deutsche Industrie- und Handelskammertag auf seinen Internetseiten zur Verfügung.
Der DTV organisiert darüber hinaus Seminare zum Thema Pauschalreiserichtlinie, unter anderem auch in Düsseldorf. Zur Anmeldung gelangen Sie über diesen Link.