Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat eine neue Corona-Schutzverordnung veröffentlicht. Diese setzt die Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz am Mittwoch um und tritt am 2. November in Kraft. Die bisherige Verordnung wird daher bis zum 1. November verlängert. Betroffen von neuen Einschränkungen sind unter anderem Gastgewerbe, Kultureinrichtungen und Freizeitwirtschaft.
Unter anderem untersagt die Verordnung touristische Übernachtungen, die nach dem 29. Oktober angetreten wurden. Dauerhaft angemietete oder eigene Immobilien und dauerhaft abgestellte Wohnwagen dürfen jedoch auch weiterhin genutzt werden. Busreisen und sonstige Gruppenreisen mit Bussen zu touristischen Zwecken sind verboten.
Gastronomische Betriebe müssen im Wesentlichen schließen. Erlaubt ist im Normalfall lediglich der Außer-Haus-Verkauf. Zudem dürfen Räumlichkeiten und Verpflegung für bestimmte Veranstaltungen zur Verfügung gestellt werden.
Kultureinrichtungen wie Theater, Museen, Opern, Kinos oder auch Schlösser und Burgen sind für Publikum geschlossen, ebenso Freizeiteinrichtungen wie Freizeitparks, Indoor-Spielplätze, Zoos, Saunen, Thermen, Clubs oder Ausflugsschiffe. Auch Messen, Jahrmärkte oder Trödelmärkte werden untersagt. Einzelhandelsgeschäfte hingegen dürfen zur Entzerrung der Kundenströme in der Adventszeit sowie am 3. Januar auch sonntags öffnen.
Die neue Schutzverordnung gilt in allen wesentlichen Teilen bis zum 30. November. Großveranstaltungen sind bis zum 31. Dezember untersagt.
Zur gesamten Corona-Schutzverordnung: www.land.nrw