Seit dem 25. November können vom Lockdown betroffene Betriebe Novemberhilfen beantragen. Soloselbständige können dabei bis zu 5.000 Euro selbst über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de beantragen, alle anderen benötigen die Unterstützung eines prüfenden Dritten, etwa eines Steuerberaters oder Rechtsanwalts. Erste Gelder sollen in Form von Abschlagszahlungen noch im November fließen.
Nähere Einzelheiten erläutert das Bundeswirtschaftsministerium auf seiner Seite unter www.bmwi.de