In Paderborn ist am 15. Februar 2016 die neue Landesstelle Immaterielles Kulturerbe NRW eröffnet worden. Die Einrichtung an der Universität der Stadt soll künftig im Auftrag des nordrhein-westfälischen Kulturministeriums Kulturerbeträger beraten, die sich um eine Anerkennung als immaterielles Kulturerbe bewerben wollen oder dies bereits getan haben.
Unter immateriellem Kulturerbe werden nach einem Unesco-Übereinkommen Bräuche, Darstellungen, Ausdrucksformen, Wissen und Fertigkeiten verstanden, die bewahrt werden sollen. Deutschland hat die Konvention 2013 ratifiziert. Seitdem wurden 34 Beiträge ins bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufgenommen, darunter der Rheinische Karneval, die manuelle Glasfertigung und Kneippen.
Die Aufnahme ins nationale Verzeichnis ist Voraussetzung, um eine kulturelle Ausdrucksform für die internationalen Unesco-Listen des immateriellen Kulturerbes vorzuschlagen. Über die erste deutsche Nominierung für die internationale Liste – „Idee und Praxis der Organisation gemeinsamer Interessen in Genossenschaften“ – wird der Zwischenstaatliche Ausschuss der Unesco im November/Dezember 2016 entscheiden.