Der Bundestag hat am 13. März einstimmig einem Gesetztesentwurf zugestimmt, der den Zugang zu Kurzarbeitergeld vorübergehend erleichert. Danach sollen Unternehmen unterstützt werden, die unter den Folgen der Corona-Pandemie leiden, etwa durch Probleme in der Lieferkette oder Umsatzrückgänge. Die Regelung soll zunächst bis 2021 gelten.
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