Der DRV kritisiert die Entscheidung, Reisebüros, Reiseveranstalter und touristische Dienstleister vom November-Hilfspaket zur Umsatzausfallerstattung auszuschließen, scharf. Die Entscheidung müsse umgehend korrigiert werden, forderte der Verband. Die Bundesregierung hatte die Bevölkerung eindringlich aufgefordert, nicht zu verreisen. Aus Sicht des DRV kommt dies einem staatlich angeordneten Lockdown für Reisebüros, Reiseveranstalter und viele touristische Dienstleister gleich.
„Wir fordern die Minister Scholz und Altmaier sowie den Tourismusbeauftragten auf, die falsche Entscheidung umgehend zu revidieren. Die Reisewirtschaft erwartet eine faire und gleiche Behandlung der vom Lockdown betroffenen Branchen“, erklärte der Verband und kündigte eine Klage an.
Gesamte Stellungnahme des DRV: www.drv.de