Betriebe und Soloselbstständige können jetzt Anträge für die sogenannten außerordentlichen Wirtschaftshilfen für Dezember stellen. Die Antragstellung erfolgt erneut über die bundesweit einheitliche Plattform: Soloselbständige, die bislang keinen Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt haben, können dort selbst Gelder bis zu 5.000 Euro beantragen. Andere Unternehmen müssen dies über einen prüfenden Dritten wie Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer tun.
Weitere Informationen gibt es auf der Seite des Bundeswirtschaftsministeriums: www.bmwi.de.
Update 5. Januar 2021:
Laut Medienberichten sollen erste Gelder ab dem 5. Januar fließen.