Mit der neuen Corona-Schutzverordnung, die am 8. März 2021 in Kraft tritt, dürfen auch erste touristisch genutzte Angebote wieder öffnen. Konkret können Zoos, Schlösser, Burgen, Museen, Kunstausstellungen und ähnliche Einrichtungen unter strengen Hygiene- und Infektionsschutzvorkehrungen wieder Gäste empfangen, allerdings nur mit vorheriger Terminbuchung. Auch kleinere kulturelle Veranstaltungen im Freien sind unter strengen Auflagen möglich.
Touristische Übernachtungen sowie die meisten anderen touristischen Angebote bleiben jedoch untersagt.
Die gesamte neue Verordnung: www.mags.nrw