Kleinunternehmer, Freiberufler und Soloselbständige können wieder einen Antrag auf die NRW-Soforthilfe 2020 stellen. Das teilte das zuständige Wirtschaftsministerium in Düsseldorf mit. Auch die Auszahlung bereits bewilligter Anträge werde wiederaufgenommen. Die Landesregierung hatte Antragsstellung und Auszahlung vor einer Woche gestoppt, nachdem zahlreiche Betrugsversuche durch Fake-Seiten und abgefischte Daten bekannt geworden waren.
Das Ministerium wies nun erneut darauf hin, dass Nutzer ausschließlich offizielle Webseiten der Landesregierung mit den Endkunden .nrw oder nrw.de nutzen sollten. Das Antragsverfahren läuft über die Seite https://soforthilfe-corona.nrw.de.
Weitere Betrugsversuche sollen mit zusätzlichen Sicherheitsüberprüfungen verhindert werden. So werde durch einen Abgleich mit den Finanzbehörden in Zweifelsfällen sichergestellt, dass die Kontoverbindungen dem Antragsteller zugeordnet werden können. IBAN-Nummern, die dem Finanzamt nicht bekannt seien, würden nicht akzeptiert.
Weitere Informationen: www.wirtschaft.nrw