Kleinunternehmen und Solo-Selbständige können ab sofort Soforthilfen aus dem bis zu 25 Milliarden Euro umfassenden NRW-Rettungsschirm beantragen. Ein entsprechendes Formular ist unter anderem auf der Seite des Wirtschaftsministeriums unter soforthilfe-corona.nrw.de abrufbar. Die Antragstellung erfolgt digital, die Anträge werden dabei automatisch an die zuständige Bezirksregierung weitergeleitet.
Antragsberechtigt sind Solo-Selbständige, Freiberufler sowie gewerbliche und gemeinnützige Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern. Sie können gestaffelt bis zu 25.000 Euro als Zuschuss für drei Monate erhalten, der nicht zurückgezahlt werden muss. Die Gelder sind zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz und Überbrückung akuter Finanzierungsengpässe vorgesehen, unter anderem für laufende Betriebskosten wie Mieten, Leasingraten und ähnliches. Zur Reduzierung von Personalkosten gibt es das Kurzarbeitergeld.
Eine ausführliche FAQ zum Antrag gibt es unter www.wirtschaft.nrw/corona.