Der nordrhein-westfälische Landtag hat am Dienstag einstimmig die Einrichtung eines von der Landesregierung konstruierten NRW-Rettungsschirms gegen die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie beschlossen. Im „Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens zur Finanzierung aller direkten und indirekten Folgen der Bewältigung der Corona-Krise (NRW-Rettungsschirmgesetz)“ heißt es, dass Mittel in Höhe von bis zu 25 Milliarden Euro für alle direkten und indirekten Folgen der Corona-Krise zur Verfügung gestellt werden sollen. Um dies zu gewährleisten will das Land Kredite aufnehmen.
Zu den vorgesehenen Maßnahmen gehören unter anderem Soforthilfen für Kleinunternehmen mit 10 bis 50 Beschäftigten, die Zuschüsse in Höhe von 25.000 Euro erhalten können – als Ergänzung zum Bundesprogramm für Kleinstunternehmen und Solo-Selbständige. Außerdem umfasst das Paket beispielsweise zinslose Steuerstundungen und die Absenkung von Steuervorauszahlungen sowie Bürgschaften.
Weitere Informationen: www.finanzverwaltung.nrw.de