Das sogenannte Corona-Kabinett der Bundesregierung hat eine Gutscheinlösung für Pauschalreisen, Flugtickets und Freizeitveranstaltungen beschlossen. Anstelle einer direkten Erstattung sollen Veranstalter Kunden damit einen Gutschein ausstellen dürfen. Für Einzelfälle sind Härtefallregelungen vorgesehen. Gutscheine, die bis Ende kommenden Jahres nicht eingelöst werden, sollen außerdem dann erstattet werden. Durch die Gutschein-Regelung soll dringend benötigte Liquidität bei den Unternehmen bleiben. Die EU-Kommission muss den Plänen noch zustimmen.
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