Während einer behördlich angewiesenen Betriebsschließung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie müssen Betriebe keine Gema-Gebühren zahlen. Für Lizenznehmer würden in diesem Fall alle Monats-, Quartals- und Jahresverträge ruhen, erklärte die Autorengesellschaft. Die Maßnahme gelte rückwirkend ab dem 16. März.
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