Im Juli 2012 hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden, dass die Kommunen in Deutschland keine pauschale Bettensteuer auf Hotelübernachtungen erheben dürfen. Vorausgegangen war eine Klage von zwei Hoteliers aus Trier und Bingen, die sich gegen die Erhebung einer Bettensteuer ausgesprochen hatten. Das Gericht erklärte in seinem Urteil die entsprechenden Satzungen beider Städte in vollem Umfang für unwirksam. Es entschied, dass die Gemeinden nur auf privat veranlasste Übernachtungen Steuern erheben dürfen, nicht aber auf solche, die beruflich zwingend erforderlich sind.
Der Tourismus NRW e.V. begrüßt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ausdrücklich. Das Urteil sei ein Beitrag zur Rechtssicherheit in einer wichtigen Zukunftsbranche und von besonderer Bedeutung für Nordrhein-Westfalen als starker Standort in Deutschland, vor allem im Business-Tourismus, hieß es in einer Stellungnahme des Verbandes.
Bereits 2011 hatte sich der Tourismus NRW e.V. an einer öffentlichen Anhörung der Ausschüsse für Wirtschaft, Mittelstand und Energie sowie für Kommunalpolitik des Landtags NRW beteiligt und auf die Expertisen anderer touristischer Dachverbände, die negative Auswirkungen durch die Einführung einer Bettensteuer befürchten hingewiesen.