Ab dem 15. April können kleine und mittlere Unternehmen, die durch die Corona-Krise in Schwierigkeiten geraten sind, die neuen KfW-Schnellkredite beantragen. Das teilte die staatliche Förderbank auf ihrer Internetseite mit. Die Bundesregierung hatte die neuen Hilfen für mittelständische Unternehmen in der vergangenen Woche beschlossen, um Pleiten zu verhindern.
Beantragt werden die Hilfen bei der jeweiligen Hausbank. Da der Staat 100 Prozent der Kreditrisiken übernimmt, kann die übliche Risikoüberprüfung der Banken entfallen, sodass Unternehmen deutlich schneller Geld erhalten.
Kreditberechtigt sind Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern, die seit mindestens 1.1.2019 existieren, bis Ende vergangenen Jahres keine wirtschaftlichen Schwierigkeiten hatten und im Durchschnitt der drei vergangenen Jahre einen Gewinn erzielt haben. Pro Unternehmen können bis zu 800.000 Euro beantragt werden. Bei Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern liegt die Höchstsumme bei 500.000 Euro.
Weitere Informationen: www.kfw.de